Günstigerprüfung beantragen
Nach diesem lakonischen Satz im Beitrag »Fehler vom Amt« folgt die Erklärung. Derzufolge ist eine sogenannte Günstigerprüfung laut Einkommenssteuergesetz (Paragraph 32 d, Absatz 6) vorgesehen. Zunächst wird von Zinsen und anderen Kapitalerträgen der seit 2009 vorgeschriebene Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent fürs Finanzamt kassiert (wenn diese Einkünfte über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro, bei Ehepaaren das Doppelte, und entsprechenden Freistellungsaufträgen liegen). Außerdem...
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