»Emmely«-Urteil wirkt
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verwirft Kündigung einer Bahn-Mitarbeiterin wegen Abrechnungsbetrugs. Neue Maßstäbe nach Pfandbon-Entscheidung des BAG
Jörn BoeweDie Angestellte, die als Zugabfertigerin auf einem Bahnhof beschäftigt war, hatte ihr 40jähriges Dienstjubiläum im Kollegenkreis gefeiert. Im Anschluß hatte sie dem Unternehmen eine von einer Catering-Firma erhaltene Quittung über einen Betrag von 250 Euro für Bewirtungskosten vorgelegt – dies ist die Summe, bis zu der die Bahn aufgrund einer unternehmensinternen Regelung die Kosten für eine solche Feier übernimmt. Der Buchhaltung der Bahn fiel jedoch auf, daß es sich bei dem Beleg um eine »Gefälligkeitsquittung« handelte. Die tatsächlichen Bewirtungskosten beliefen sic...
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