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»Wir werden die Entscheidung nicht hinnehmen«
Kundus-Massaker: Opferanwälte wollen durchsetzen, daß Oberst Klein doch noch vor Gericht kommt. Gespräch mit Wolfgang Kaleck
Peter WolterWolfgang Kaleck ist Rechtsanwalt in Berlin und Generalsekretär des »European Center for Constitutional and Human Rights e. V.«
Sie vertreten gemeinsam mit Ihren Kollegen Bernd Docke und
Karim Popal Angehörige der Opfer des Bundesawehrmassakers in
Kundus. Das Verfahren gegen den dafür verantwortlichen Oberst
Georg Klein wurde am Montag von der Bundesanwaltschaft eingestellt.
Werden Sie dagegen vorgehen?
Wir gehen aber auch davon aus, daß die Begründung der Bundesanwaltschaft, deren Text wir inhaltlich noch gar nicht im Detail kennen, auch inhaltlich anfechtbar ist. Im übrigen meine ich, daß das Wort »Massaker« den Sachverhalt nicht trifft, damit bezeichnet man eigentlich eine andere Dimension der Tötung von Menschen.
Die Bundesanwaltschaft ist weisungsgebunden. War ...
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