Abfilmen für Google muß man nicht dulden
Verbraucher können sich aber gegen die neue Form der Kartographie zur Wehr setzen. Sie müssen widersprechen, da die logischere Variante – man wird um Erlaubnis gebeten – offensichtlich nicht durchgesetzt wird. Wem also unwohl ist bei dem Gedanken, daß er seine Kinder oder sich selbst, seinen Garten, sein Fahrzeug samt Nummernschild oder sein Haus künftig weltweit im Internet wiederfindet, kann bei Google dagegen Widerspruch einlegen, so Verbraucherschützer. Stehen entsprechende Bilder bereits im Netz, müsse Google bean...
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