05.02.2010
Doppelte Bestrafung
Politischen Gefangenen in Griechenland wird unter Verweis auf »Schwere der Schuld« Hafturlaub verweigert
Von Heike Schrader, Athen
Das griechische Gesetz ist eindeutig: Wer eine bestimmte, von der
Höhe der Strafe abhängige Zeit »abgesessen«
hat, hat alle zwei Monate das Recht auf ein paar Tage Hafturlaub.
Ein entsprechender Antrag kann nur abgelehnt werden, wenn
vorauszusehen ist, daß der Beurlaubte seine temporäre
Freiheit zur erneuten Begehung von Straftaten oder zur Flucht
nutzen wird. Über den Antrag entscheidet ein dreiköpfiges
Gremium, bestehend aus zwei Verantwortlichen der
Gefängnisverw...
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