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05.02.2010

Doppelte Bestrafung

Politischen Gefangenen in Griechenland wird unter Verweis auf »Schwere der Schuld« Hafturlaub verweigert

Von Heike Schrader, Athen
Das griechische Gesetz ist eindeutig: Wer eine bestimmte, von der Höhe der Strafe abhängige Zeit »abgesessen« hat, hat alle zwei Monate das Recht auf ein paar Tage Hafturlaub. Ein entsprechender Antrag kann nur abgelehnt werden, wenn vorauszusehen ist, daß der Beurlaubte seine temporäre Freiheit zur erneuten Begehung von Straftaten oder zur Flucht nutzen wird. Über den Antrag entscheidet ein dreiköpfiges Gremium, bestehend aus zwei Verantwortlichen der Gefängnisverw...

Artikel-Länge: 2582 Zeichen

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