Aus Leserbriefen an die Redaktion
Obama kann Mumia nicht begnadigen
Zu jW vom 21. Dezember: Leserbrief »Begnadigung möglich«Das Internationale Verteidigungskomitee (IVK) Bremen und Annette Groth, Abgeordnete der Bundestagsfraktion Die Linke, haben recht. Auch wenn es verständlich ist, warum solche Konfusion entsteht, sollte bitte zur Kenntnis genommen werden, daß euer Handeln durch Mumia und mich als seinen Hauptverteidiger autorisiert ist.
Mumia ist vom Court of Common Pleas, einem Staatsgericht für Straf- und Zivilrechtsprechung in Pennsylvania, zum Tode verurteilt worden. Er wurde nicht wegen eines Verbrechens nach dem Bundesgesetz verurteilt. Demzufolge ist Artikel II, Abschnitt 2 der US-Verfassung auf ihn nicht anwendbar. Er unterliegt der Rechtsprechung des Bundesstaates [Pennsylvania]. Bedauerlicherweise hat Präsident Obama deshalb keine direkte Kontrolle über Mumias Schicksal. Er kann das Todesurteil nicht umwandeln, wenngleich sein Wort großen Einfluß hat.
Wir sind dem IVK, ...
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