Klassenjustiz konträr
Hintergrund. DDR-BRD-Vergleich: Unrecht im Rechtsstaat – Recht im Unrechtsstaat
Friedrich Wolff»Unrechtsstaat« ist entgegen dem Anschein kein Rechtsbegriff. Er kommt in keinem Rechtslexikon vor, ist nicht definiert. Man verwendet ihn nach Bedarf in der politischen Auseinandersetzung. Die DDR erhielt dieses Etikett; die Türkei, der Iran, die USA und Südafrika zur Zeit der Apartheid natürlich nicht. Auch Wikipedia sagt: »Bei dem Begriff ›Unrechtsstaat‹ handelt es sich nicht um einen juristischen, sondern einen politischen Begriff.« Goethe läßt grüßen: »Schon gut! Nur muß man sich nicht allzu ängstlich quälen; / Denn eben wo Begriffe fehlen, / Da stellt ein Wort zur rechten Zeit sich ein. / Mit Worten läßt sich trefflich streiten,...
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