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03.04.2009 / Schwerpunkt / Seite 3
Akkreditierung: BKA stellt sich quer, NATO blockt
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel muß über
die Zulässigkeit des Akkreditierungsverfahrens beim
NATO-Gipfel in Strasbourg, Kehl und Baden-Baden entscheiden. Zwei
Tage vor Beginn des Gipfeltreffens hatte das Verwaltungsgericht
Wiesbaden auf Klage des freien Journalisten und jW-Autoren
Björn Kietzmann das Verfahren per Eilanordnung für
unzulässig erklärt. Dagegen legte das Bundeskriminalamt
(BKA) am Mittwoch abend Beschwerde ein. Die Wiesbadener
Verwaltung...
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