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28.02.2009 / Inland / Seite 1

Bayerisches Versammlungsrecht rechtswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)hat am Freitag zentrale Regelungen des seit Oktober 2008 geltenden bayerischen Versammlungsgesetzes außer Kraft gesetzt. Ein Eilantrag von insgesamt 13 Parteien, Gewerkschaften und Organisationen hatte damit Erfolg. So wurden die Befugnisse für polizeiliche Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen bei Versammlungen deutlich eingeschränkt. Die Richter rügten, daß die im Gesetz vorgesehene »anlaßlose Datenbevorratung« zu Nachteile...

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