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08.10.2008 / Feuilleton / Seite 14
Keine Rundfunkgebühr für internetfähigen PC
Für einen Computer mit Internetzugang müssen nicht automatisch Rundfunkgebühren gezahlt werden. Erstmals in Nordrhein-Westfalen hob das Verwaltungsgericht Münster am Montag einen entsprechenden Bescheid des Westdeutschen Rundfunks (WDR) auf. Der Sender hatte von einem Studenten Gebühren verlangt, weil dessen Internet-PC auch das Empfangen entsprechender Programme ermöglicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Gebührenfreiheit für Computer war zum Jahresbegi...
Die Gebührenfreiheit für Computer war zum Jahresbegi...
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