»Verbrennen einer Staatsflagge muß nicht strafbar sein«
Die Fahne ist ansonsten ein Heiligtum: Springer-Presse empört sich über grüne Flaggenschänder. Gespräch mit Markus Künzel
Peter WolterMarkus Künzel ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
Die Springer-Presse ist mal wieder empört: Drei Angehörige der Grünen Jugend sollen Ende Mai am Rande ihres Bundeskongresses auf einen Stofflappen uriniert haben. Der war allerdings schwarz-rot-gold bedruckt – durften die das?
Der Rechtsstaat wird also beschädigt, wenn man auf ein solches Stück Tuch uriniert?
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