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31.05.2008 / Inland / Seite 4

LKA muß auf Peilsender verzichten

Klage des Landeskriminalamtes von Schleswig-Holstein auf Rückgabe einer Wanze abgewiesen

Birgit Gärtner
Eine Provinzposse der besonderen Art spielte sich am Donnerstag nachmittag vor dem Amtsgericht Bad Oldesloe ab: Das Landeskriminalamt (LKA) Schleswig-Holstein klagte gegen einen Studenten auf Herausgabe eines Peilsenders, der dem LKA laut früherer schriftlicher Auskünfte gar nicht gehört. Das fand Richterin Katja Krebs offenbar auch widersinnig – und wies die Klage als unbegründet ab.

In den Monaten vor dem G-8-Gipfel in Heiligendamm im Juni 2007 sprossen terroristis...

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