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25.02.2016 / Inland / Seite 5

Freizügigkeit nur für Reiche

Gericht schließt Bürger anderer EU-Staaten von Sozialhilfe aus. CDU/CSU will Migranten ans Kindergeld

Christina Müller

Nach der Freizügigkeitsverordnung dürfen EU-Bürger in jedem Land der Europäischen Union nicht nur arbeiten. Sie haben auch Anspruch auf gleiche Arbeitsbedingungen und Sozialleistungen wie die Bürger des jeweiligen Landes. Doch das steht nur auf dem Papier, in Deutschland geht es anders. So torpedierten Mainzer Richter nun erneut ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach Angehörigen anderer EU-Staaten spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt Sozialhilfe zu gewähren...

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