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08.09.2012 / Inland / Seite 5

Privatsphäre und Berufsgeheimnis ausgehebelt

Thüringer Verfassungsgericht verhandelt über restriktives Landespolizeigesetz

Susan Bonath
Wie weit darf die Polizei bei Ermittlungen zur Gefahrenabwehr in die Privatsphäre eindringen? Darüber verhandeln seit Mittwoch die Thüringer Verfassungsrichter in Weimar. Drei Rechtsanwälte hatten gegen die im Jahr 2008 vom Landtag verabschiedete Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes des Landes Verfassungsbeschwerde eingelegt. Seitdem, bemängeln sie, sei dort kaum mehr jemand sicher davor, »beobachtet, bespitzelt und abgehört« zu werden.

Einer der Kläger ist der J...

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