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18.08.2012 / Inland / Seite 5

Kriegsfall vorausgesetzt

Gericht bestätigt Geldstrafe gegen Inge Viett wegen »Billigung von Straftaten«. Anklageschrift führte »exemplarische« Brandanschläge mit Bundeswehrbezug auf

Claudia Wangerin
Die gegen Inge Viett verhängte Geldstrafe wegen »Billigung von Straftaten« ist am Freitag vom Landgericht Berlin bestätigt worden. Die Verteidigung der 68jährigen hatte Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom November letzten Jahres eingelegt. Wegen eines Redebeitrags auf der von junge Welt veranstalteten Rosa-Luxemburg-Konferenz im Januar 2011 war Viett zu 80 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt worden. Der Berufungsrichter erklärte am Freitag, ihre Ä...

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