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16.02.2022 / Inland / Seite 5 (Beilage)

Besuch von der ILO

Berufsverbote haben immer gegen »Kernnormen des Arbeitsrechts« und die Menschenrechte verstoßen. Heute verstoßen sie auch gegen EU-Recht

Lothar Letsche

Wie das 1949 verabschiedete Grundgesetz vom ersten Kanzler der Bundesrepublik, Konrad Adenauer (CDU), verstanden wurde, zeigte sich 1950. Bereits sechs Jahre vor dem KPD-Verbot wurden Mitglieder der Kommunistischen Partei, aber auch solche der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) in großer Zahl aus dem öffentlichen Dienst entlassen, während alte Nazis, die nach der Befreiung 1945 ihrer Ämter enthoben worden waren – sogenannte »131er« – reihenweise zurückkehrten.

Diskriminierung untersagt

Den »Radikalenerlass« von 1972 hat die Richterauslegung des Grundgesetzes nicht verhindert. Dennoch war die Praxis, die darauf folgte, verfassungswidrig. Wenig bekannt ist: »Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes« (Grundgesetzartikel 25). Durch Beitritt zu einer internationalen Vereinbarung entstehen Gesetze eigener A...

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