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Inbegriff des Status quo
Freiheitlich? Demokratisch? Die Berufsverbote missachten das Grundgesetz. Noch 1973 sah das auch das Bundesverwaltungsgericht so
Martin KutschaDie »freiheitlich-demokratische Grundordnung« – diese pathetisch klingende Formel spielte eine zentrale Rolle bei der Legitimation der Berufsverbotepraxis in der Bundesrepublik nach 1972. Bewerberinnen und Bewerber, die sich in linken Parteien und Organisationen wie etwa der DKP engagierten, würden nicht »die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten«. Mit dieser Begründung wurde den Betreffenden unter Hinweis auf die entsprechende Bestimmung in den Beamtengesetzen der Zugang insbesondere zum Lehramt an staatlichen Schulen verwehrt.
Aber wie ist der Begriff der »freiheitlichen demokratischen Grundordnung« (FDGO) eigentlich zu verstehen? Von den »Dienstherren«, also den Bundesländern und ihrer Exekutivspitze, wurde er gleichsam als Inbegriff des Status quo der politischen und sozialen Machtverhältnisse in der damaligen Bundesrepublik Deutschland verstanden. Aber so hat ihn das Grun...
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