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18.04.2017
Repression

Labor für Repression

Wie Randständige und Unbequeme ausgegrenzt werden können, testete der Schweizer Staat zuerst an den Ausländern

Von Salvatore Pittà
Knapp ein Viertel der ständigen Wohnbevölkerung darf in der Schweiz weder wählen und abstimmen noch in ein politisches Amt gewählt werden. Nur in den Kantonen Jura und Neuenburg sind Ausländer unter gewissen Voraussetzungen wahl- und stimmberechtigt, während sie in vier Kantonen zumindest auf Gemeindeebene über volle oder eingeschränkte Stimm- und Wahlrechte verfügen. So oder so bleibt aber ein bedeutender Teil der in der Schweiz wohnhaften Bevölkerung vom politisc...

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