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»Keine neue Ausgabendynamik«
Die Bundesregierung verwässert das lang angekündigte »Bundesleistungsgesetz«
Tanja SteinitzBereits vor zwei Jahren wurde an dieser Stelle davon berichtet: CDU und SPD kündigten in ihrem Koalitionsvertrag vom November 2013 ein sogenanntes Bundesleistungsgesetz zur Umgestaltung der Eingliederungshilfe an. Bei der Eingliederungshilfe handelt es sich um Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII, die persönliche, technische oder materielle Hilfen für Menschen mit Behinderung in den Bereichen Bildung, Arbeit, Rehabilitation, Gesundheit und Freizeit umfassen. Die kommunalen Sozialhilfeträger verlangen eine juristische Grundlage für die Beteiligung des Bundes an den Kosten. Die Behindertenorganisationen setzen sich dagegen für inhaltliche Ziele ein: Die Leistungen sollen nicht länger auf das individuelle Einkommen und Vermögen angerechnet werden. Außerdem sollen behinderte Menschen, die bisher in speziellen Werkstätten arbeiten müssen, künftig leichter alternative Angebote wählen können.
Doch das Gesetz lässt auf sich warten. Der ursprünglich für Mitte des ...
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