Wer schützt hier wen?
Branchenmindestlöhne dienen vor allem den Unternehmen als Absicherung vor Billigkonkurrenz. Kein Ersatz für allgemeine gesetzliche Untergrenze
Johannes SchultenDer Chef vom Leiharbeitsriesen Adecco will ihn, die
Bundesministerin für Arbeit will ihn auch, und sogar
Lebensmittelriese Lidl gab im Februar bekannt, sich
»unbedingt« für einen Mindestlohn auf
Branchenebene einzusetzen.
Noch vor Jahren mehrheitlich als Arbeitsplatzkiller verschrien,
erfreuen sich die sektoralen Lohnuntergrenzen bei CDU und
Unternehmerverbänden immer größerer Beliebtheit.
Tatsächlich ist die jüngste Dynamik beeindruckend. Die
Zahl der Branchen mit vorgeschriebenen Mindestlöhnen hat sich
seit 2005 mehr als verdoppelt. Erst im März ist
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) dem Anliegen von
Unternehmern und Gewerkschaften in der Pflege und der
Gebäudereinigung nachgekommen und hat die ausgehandelten
tariflichen Mindestentgelte für allgemeinverbindlich
erklärt. Damit verfügen seit April fast 2,4 Millionen
Menschen in Deutschland über einen gesetzlichen Armutsschutz.
Dieser schwankt zwischen 10,80 im Bauhauptgewerbe West u...
Artikel-Länge: 6157 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 2,00 € wochentags und 2,50 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.