»Feindstrafrecht« für »Staatsfeinde«
Für Beschuldigte im Rahmen der »Terrorbekämpfung« werden gesetzliche Schutznormen ausgehebelt
Anna PerlsteinIn einem kapitalistischen Gesellschaftssystem hat das Recht eine ganz eindeutige Funktion: Es dient dazu, dieses System aufrechtzuerhalten und die Herrschaft der Monopole abzusichern. Gesetzgebung und Justiz sind somit qua Zweckbestimmung Teil des Repressionsapparates. Dies ist unter Linken eine Binsenweisheit. Neu ist, wie das Rechtssystem in letzter Zeit im wahrsten Sinne des Wortes zurechtgebogen wird.
Als Vorwand dient die sogenannte terroristische Bedrohung. Sie wird von den Herrschenden dazu benutzt, rechtsstaatliche Grundsätze, die in einem bürgerlichen Normensystem wenigstens den Anschein der Gleichbehandlung aller Individuen vermitteln sollen, ungeniert außer Kraft zu setzen. Ein schlagendes Beispiel hierfür lieferte der zweite Motassadeq-Prozeß vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Zwar hatte der Bundesgerichtshof nicht umhingekonnt, als die erste Verurteilung des marokkanischen Studenten zu 15 Jahren Freiheitsstrafe wegen Gehilfenschaft zu den...
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