Die EU im Überblick
Ein kleines jW-Lexikon
Europäischer Rat: Der Europäische Rat tagt zumeist im Licht der Öffentlichkeit. Ihm gehören die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, die Außenminister und der Präsident der Europäischen Kommission an. Die in der Regel viermal jährlich zusammentretende Runde hat jedoch vertragsrechtlich keine Kompetenzen; sie legt die politischen und wirtschaftlichen Leitlinien der EU-Politik fest.
Rat der EU: Nicht zu verwechseln damit ist der Rat der EU, mitunter auch Ministerrat genannt. Er ist das wichtigste Beschlußfassungsorgan und die entscheidende gesetzgeberische Instanz der Europäischen Union. Der Rat setzt Rechtsakte (in vielen Bereichen in Abstimmung mit dem Europäischen Parlament), koordiniert die allgemeine Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, schließt internationale Übereinkünfte und bildet gemeinsam mit dem Europaparlament die EU-Haushaltsbehörde.
Allerdings gibt es nicht nur einen Rat, sondern die Fachminister der einzelnen Staaten kommen zu ...
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