11.01.2008 / Inland / Seite 4

Verhandlung über Pendlerpauschale

München. Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in München hat am Donnerstag die Verhandlung über die Kürzung der Pendlerpauschale begonnen. Seit Anfang 2007 können abhängig Beschäftigte ihre Fahrtkosten zum Arbeitsplatz nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer steuermindernd geltend machen. Die Kläger sehen darin einen verfassungswidrigen Verstoß gegen den Grundsatz, die Einkommensteuer nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu bemessen. Der BFH hatte bereits im September in einem Eilverfahren erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, diese aber noch nicht näher begründet. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will noch in diesem Jahr über zwei Fälle entscheiden. Der Position der obersten deutschen Finanzrichter beim BFH könnte dabei ein großes Gewicht zukommen. Die Urteile werden voraussichtlich erst in einigen Wochen bekanntgegeben.(AFP/jW)
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