13.12.2007 / Feuilleton / Seite 12

Originale

Im Rechtsstreit um die Verwertung ihrer Buchkritiken haben die Süddeutsche Zeitung und die FAZ erneut eine Niederlage erlitten. Der Internetanbieter perlentaucher.de darf weiterhin gekürzte Buchrezensionen Dritter auf seiner Website veröffentlichen und an Onlinebuchhändler weiterverkaufen, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag. Das Gericht hatte die Klage der beiden Zeitungsverlage bereits in der ersten Instanz zurückgewiesen. Ein generelles Verbot der Kurzfassungen könne nicht ausgesprochen werden, weil die öffentliche Beschreibung des Inhalts eines Werkes nach dessen Veröffentlichung »grundsätzlich jedermann zustehe«. Zudem könne gerade in der Komprimierung eines Textes »eine eigenständige schöpferische Leistung liegen«, urteilte der 11. Zivilsenat, ließ aber eine erneute Revision zu. (ddp/jW)
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