13.11.2007 / Kapital & Arbeit / Seite 9

Beschwerde gegen Sonntagsverkauf

Berlin. Vor Beginn des Weihnachtsgeschäfts haben die Evangelische Landeskirche und das Erzbistum Berlin ihre Verfassungsbeschwerden gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Beschwerden richten sich gegen die Ladenöffnung an bis zu zehn Sonntagen pro Jahr einschließlich der vier Adventssonntage, wie beide Kirchen am Montag mitteilten. Mit der Aushöhlung des Sonntagsschutzes verstoße das Land gegen das Grundgesetz. Da Sonn- und Feiertage dort geschützt seien, könne die Aufhebung dieses Schutzes durch das Berliner Abgeordnetenhaus keinen Bestand haben. Berlin hatte auf Betreiben des SPD/Linkspartei-Senates Ende November 2006 als erstes Bundesland den Ladenschluß weitgehend freigegeben.(ddp/jW)
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