28.09.2007 / Inland / Seite 5

Saubere Atemluft einklagbar

Leipzig. Ab sofort können Anwohner von Straßen mit besonders hoher Feinstaubbelastung nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ihr Recht auf saubere Atemluft gerichtlich durchsetzen. In einem Grundsatzurteil vom Donnerstag stellten die Leipziger Richter fest, daß Kommunen sich nicht auf das Fehlen eines Aktionsplanes zur Luftreinhaltung berufen können. Vielmehr seien sie verpflichtet, auch außerplanmäßige Einzelmaßnahmen wie etwa Sperrungen für den Lkw-Verkehr anzuordnen.(AP/jW)
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