21.09.2007 / Kapital & Arbeit / Seite 9

Ferrero unterliegt im »Kinder«-Streit

Karlsruhe. »Kinder-Schokolade« muß künftig das Supermarkt-Regal mit anderen Produkten ähnlichen Namens teilen. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte am Donnerstag eine Klage des Süßwarenherstellers Ferrero ab, der dem Konkurrenten Haribo den Produktnamen »Kinder Kram« verbieten wollte. Ferrero habe keinen Alleinvertretungsanspruch für alle Süßwaren mit dem Wort »Kinder«, entschieden die Richter in Karlsruhe. (AP/jW)
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