13.09.2007 / Inland / Seite 5

Steuerbescheide nur vorläufig

Berlin. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale gelten alle Einkommenssteuerbescheide ab 2007 zunächst nur vorläufig. Darauf haben sich Experten der Finanzministerien von Bund und Ländern am Mittwoch geeinigt. Ziel sei die »Vermeidung von unnötiger Bürokratie im Sinne der Bürger«, erklärte das Bundesfinanzministerium in Berlin. Steuerpflichtige können sich zudem ab sofort beim Finanzamt einen Freibetrag für die ersten 20 Entfernungskilometer zur Arbeitsstätte auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen, obwohl die Pauschale seit Januar erst ab dem 21. Kilometer geltend gemacht werden kann.(AP/jW)
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