12.09.2007 / Inland / Seite 1

Wer einfliegt, darf gespeichert werden

Berlin. Wer künftig per Flugzeug über die Schengen-Außengrenzen in die Bundesrepublik einreist, muß mit der Übermittlung seiner Daten an die Bundespolizei rechnen. Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Bundespolizeigesetzes vor, den die Regierung nach Angaben der Bundestagspressestelle vom Dienstag nun vorgelegt hat. Angaben wie Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Nummer des Reisedokuments oder Flugnummer sollen demnach »unverzüglich« an die Behörde geschickt werden, sobald der Check-in abgeschlossen ist. Laut Gesetzentwurf sollen die Daten nur übermittelt werden, wenn dies »ausdrücklich verlangt wird«. So könnten Flugstrecken, die häufiger als andere für illegale Einreisen genutzt werden, gezielter überprüft werden. Der Datenzugriff sei ein »wichtiges Instrument zur Verbesserung der Einreisekontrolle und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung«. Außerdem ergebe sich daraus ein »Mehrwert für die Terrorismusbekämpfung«.

(AFP/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/92574.wer-einfliegt-darf-gespeichert-werden.html