11.08.2007 / Kapital & Arbeit / Seite 9

BDA will Streikrecht »präzisieren«

Berlin. Angesichts des laufenden Tarifstreits zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL fordert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), daß in Unternehmen nur ein Tarifvertrag gelten darf. In den Tarifauseinandersetzungen bei Piloten, Ärzten, Fluglotsen und Lokführern hätten Arbeitsgerichte unterschiedliche Entscheidungen getroffen. Daher müsse der Gesetzgeber rechtliche Klarheit zum Streikrecht von Spartengewerkschaften schaffen, forderte Unternehmerpräsident Dieter Hundt am Freitag in Berlin.

(ddp/jW)
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