27.07.2007 / Inland / Seite 2

GDL klagt gegen Deutsche Bahn AG

Frankfurt/Main. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat am Donnerstag beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Bahn AG beantragt. Dem Unternehmen soll untersagt werden, Mitgliedern der GDL damit zu drohen, daß sie keine Lohnerhöhungen bekommen, falls sie den Tarifabschluß der beiden anderen Bahngewerkschaften nicht anerkennen. Untersagt werden soll auch die Behauptung, mögliche Arbeitskämpfe der GDL seien rechtswidrig und könnten arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.(jW)
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