25.05.2007 / Feuilleton / Seite 12

Az. 7 O 6358/07

Der Kobold Pumuckl darf eine Freundin haben. Das Landgericht München I wies am Donnerstag den Antrag von Pumuckl-Schöpferin Ellis Kaut auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen die Pumuckl-Zeichnerin Barbara von Johnson zurück. Kaut hatte sich damit gegen einen Malwettbewerb wehren wollen, bei dem von Johnson nun dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge eine Freundin für den rothaarigen Kobold malen darf. Die Münchnerin Kaut hatte den Pumuckl 1961 als Figur für Hörspiele erfunden und 1965 die ersten Bücher mit den Geschichten des kleinen Kobolds auf den Markt gebracht. Sie versteht sich als dessen wahre Mutter. Von Johnson hatte 1965 als Studentin die Figur illustriert, sich zunächst aber nicht um die Urheberrechte für die Grafik gekümmert. Diese sicherte sie sich dann 2003 vor Gericht.(AFP/jW)
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