09.05.2007 / Inland / Seite 2

Volksbegehren zu Tempelhof zulässig

Berlin. Der Berliner Senat hat ein Volksbegehren gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof zugelassen, will die Stillegung aber weiter vorantreiben. »Die Offenhaltung von Tempelhof als Verkehrsflughafen ist vor langer Zeit rechtlich ausgeschlossen worden«, sagte die Senatorin für Stadtentwicklung, Ingeborg Junge-Reyer, nach der Senatssitzung am Dienstag. Zwar sei das Volksbegehren zulässig, seinen Ausgang wolle der Senat bei der weiteren Planung aber nicht abwarten. Der Berliner Traditionsflughafen soll im Oktober 2008 geschlossen werden.

(AP/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/85988.volksbegehren-zu-tempelhof-zulässig.html