17.03.2007 / Feuilleton / Seite 12

Gepixelte Bilder

Das ZDF darf nun doch filmen beim Prozeß gegen 18 Ausbilder der Bundeswehr, die im westfälischen Coesfeld Rekruten mißhandelt haben sollen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Freitag in einem Eilverfahren entschieden. Die Verhandlung beginnt am Montag in Münster. Aus Karlsruhe erhielt der Vorsitzende der 8. Strafkammer des Landgerichts Anweisung, es dem ZDF-Team zu ermöglichen, vor und nach der Verhandlung Aufnahmen der im Sitzungssaal anwesenden Verfahrensbeteiligten zu fertigen, hierbei die Anwesenheit der Richter und Schöffen zu gewährleisten. Die Bilder dürfen jedoch nur nach Anonymisierung der Gesichter der Angeklagten weitergegeben werden.

(ots/jW)
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