03.03.2007 / Inland / Seite 4

Halbe: Auflagen für »Heldengedenken«

Halbe. Ein »Heldengedenken« rechter Gruppen am Samstag im brandenburgischen Halbe darf nicht vor dem Waldfriedhof stattfinden. Das Verwaltungsgericht Cottbus lehnte am Donnerstag einen entsprechenden Eilantrag der Neonaziorganisation »Freundeskreis Halbe« ab. Auf dem Friedhof am Rande der Gemeinde sind etwa 20000 Soldaten Nazideutschlands begraben, die noch kurz vor der Befreiung bei den Schlachten gegen die Rote Armee in den Halber Wäldern von den Nazis verheizt worden waren.

Die Alt- und Neonazis wollen sich gegen Mittag in Halbe versammeln und am frühen Abend durch die Gemeinde ziehen. Eine Gegenkundgebung des Antifabündnisses »NS-Verherrlichung stoppen« startet ab 10 Uhr in der Baruther/Ecke Teichmannstraße. (jW)

Info: redhalbe.de.vu

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