14.02.2007 / Feuilleton / Seite 12

Strip-Kunst

Ein Richter in Amsterdam hat Peep-Shows als eine Form des Theaters eingestuft und den Veranstaltern damit beträchtliche Steuererleichterungen verschafft. Die Gäste zu einer Strip-Show einzuladen sei das gleiche, wie sie zu einer Theateraufführung zu bitten, erklärte der Richter in seinem Urteil, das am Dienstag bekannt wurde. »Der erotische Charakter der Aufführung ändert daran nichts.« Die Zeitung De Telegraaf berichtete, geklagt habe ein Betreiber einer Peep-Show, der nach dem Urteil eine Steuerrückzahlung in Höhe von mehreren tausend Euro zu erwarten habe. »Die Arbeit in seiner Peep-Show ist sehr arbeitsintensiv, also ist es toll, wenn man weniger Steuern zahlen muß«, sagte Andre van Dort von einer Vereinigung niederländischer Sex-Club-Betreiber der Zeitung. »Ein Richter hat zum ersten Mal entschieden, daß Peep-Shows eine Kunstform sind. Großartig.« (AP/jW)
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