08.02.2007 / Inland / Seite 5

Mitbestimmung bei Ein-Euro-Jobs

Reutlingen. Der Einsatz sogenannter Ein-Euro-Jobber darf nicht gegen den Willen des Betriebsrates erfolgen. Wenn ein »Arbeitgeber« in seinem Betrieb »erwerbsfähige Hilfebedürftige« als Ein-Euro-Jobber, beschäftigt, steht dem Betriebsrat nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Reutlingen bei der Einstellung ein Mitbestimmungsrecht zu, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

(ddp/jW)
https://www.jungewelt.de/artikel/81264.mitbestimmung-bei-ein-euro-jobs.html