12.12.2006 / Kapital & Arbeit / Seite 9

Erfolg für Energiekunden

Dresden. Das Oberlandesgericht Dresden hat mit einem Urteil zu Preiserhöhungen durch Energieversorger die Rechte der Verbraucher gestärkt. Das Gericht wies am Montag in zweiter Instanz die Berufung des ostsächsischen Versorgers Enso gegen eine Sammelklage von Kunden zurück. Der Kartellsenat des OLG erklärte in seinem Urteil, der Versorger müsse die speziellen Kriterien seiner Preisanpassungen nachvollziehbar angeben. Dies sei in den verhandelten Fällen nicht ausreichend geschehen.

(ddp/jW)
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