06.10.2006 / Inland / Seite 5

Auch Hausmänner unterhaltspflichtig

Karlsruhe. Hausmännern ist es zuzumuten, für den Unterhalt von Kindern aus erster Ehe eine Nebentätigkeit anzunehmen. Mit einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung verschärfte der Bundesgerichtshof (BGH) die Zahlungspflicht von Vätern, die in ihrer neuen Ehe Hausmänner sind und deshalb für ihre Kinder aus der früheren Beziehung keinen Unterhalt zahlen. Ihnen ist eine Nebentätigkeit zuzumuten, deren Einkünfte sie an die Kinder aus der früheren Beziehung abführen müssen. (Az: BGH XII ZR 197/02)

(AP/jW)
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