29.08.2006 / Kapital & Arbeit / Seite 9

Kartellamt lockert Lottomonopol

Berlin. Die staatlichen Lottogesellschaften müssen mehr Wettbewerb zulassen. Das Bundeskartellamt verbot den 16 Landesgesellschaften am Montag mit sofortiger Wirkung, den Markt weiter unter sich aufzuteilen. Die Verbraucher sollen damit künftig die Möglichkeit haben, zwischen den regionalen Anbietern, deren Gebühren teilweise erheblich voneinander abweichen, zu wählen. Kartellamtschef Ulf Böge erklärte in Bonn, die Beschränkung der Lotto-Gesellschaften auf ihr jeweiliges Bundesland stelle eine »besonders schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkung« dar. Ferner entschied die Behörde, daß gewerbliche Spielevermittler von den Gesellschaften nicht mehr boykottiert werden dürfen. Diese dürfen damit nun ihre eigenen Annahmestellen z. B. in Supermärkten und an Tankstellen einrichten.(AFP/jW)
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