12.08.2006 / Kapital & Arbeit / Seite 9

Bremen ohne ­betandwin-Werbung

Hannover. Der deutsche Vizemeister Werder Bremen darf beim Bundesligaauftakt am Sonntag in Hannover nicht für den privaten Wettanbieter »betandwin« auf den Spielertrikots werben. Dies hat am Freitag die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover entschieden und damit einen Eilantrag des Vereins gegen eine Untersagungsverfügung des niedersächsischen Innenministeriums abgelehnt. Das Gericht folgte somit der Argumentation des Innenministeriums, wonach »betandwin« für ein Glücksspiel werbe, für dessen Durchführung das Unternehmen in Niedersachsen keine Genehmigung habe.

(sid jW)
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