Karlsruhe.
Abtreibungsgegner müssen Mordvorwürfe gegen einen
Nürnberger Arzt unterlassen. Mit dieser am Donnerstag
veröffentlichten Entscheidung gab das Bundesverfassungsgericht
der Beschwerde eines Nürnberger Arztes statt, der namentlich auf
Flugblättern genannt worden war, auf denen Abtreibungen mit dem
Massenmord der Nazis an den Juden verglichen worden waren. Das
Oberlandesgericht Nürnberg hatte die Unterlassungsklage des
Arztes abgewiesen. Auf den Flugblättern von 1997 hieß es
unter anderem: »Damals Holocaust heute: Babycaust«.
(AP/jW)