Mannheim. Ein Bezieher von Sozialhilfe
hat keinen Anspruch auf extra Geld für Kondome: Im Regelsatz
seien Ausgaben für Verhütungsmittel enthalten, urteilte der
baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Die
Richter bestätigten damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts
Karlsruhe. Ein Mann hatte verlangt, daß das Sozialamt ihm jeden
Monat 10,23 Euro für Kondome bezahlt, weil er einen »erhöhten
Bedarf« habe. Kondome zählen nach Angaben eines
Gerichtsprechers zu den Kosten der Lebenshaltung und diese müßten
mit dem Regelsatz bestritten werden.
(AP/jW)