Karlsruhe. Nach dem Überfall auf
einen Deutschen äthiopischer Abstammung in Potsdam hat
Generalbundesanwalt Kay Nehm die Ermittlungen an die Potsdamer
Staatsanwaltschaft zurückgegeben. Als Grund nannte die
Bundesanwaltschaft am Freitag in Karlsruhe, daß den beiden
Verdächtigen nach derzeitigem Erkenntnisstand kein bedingter
Tötungsvorsatz nachgewiesen werden könne. Eine
Anklageerhebung wegen gefährlicher oder möglicherweise
schwerer Körperverletzung falle nicht in die
Verfolgungskompetenz des Bundes. Ermyas M. war am Ostersonntag an
einer Straßenbahn-Haltestelle brutal zusammengeschlagen worden;
der 37jährige schwebte zeitweilig in Lebensgefahr und lag
wochenlang im künstlichen Koma.
(AFP/jW)