Paris. Neue Reform-Schlappe für
Frankreichs Regierungschef Dominique de Villepin: Ein Arbeitsgericht
in Longjumeau bei Paris stufte eine seit vergangenem Jahr geltende
Regelung zur Lockerung des Kündigungsschutzes bei Kleinfirmen am
Freitag als Verstoß gegen internationales Recht ein. Sie
widerspreche einer Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO), die Paris ratifiziert habe, sei deshalb »nicht gültig«
und »bar jeder juristischen Wirkung«.
(AFP/jW)