Berlin. Niedergelassene Ärzte
sollen künftig Zweitpraxen eröffnen und weitere Mediziner
in unbegrenzter Zahl beschäftigen dürfen. Außerdem
sollen sie sich auch nach dem 55. Lebensjahr als Kassenarzt
niederlassen und gegebenenfalls über das 68. Lebensjahr hinaus
noch Kassenpatienten behandeln dürfen. Ein Sprecher des
Bundesgesundheitsministeriums bestätigte am Wochenende einen
Zeitungsbericht über einen entsprechenden Gesetzentwurf gegen
drohende Engpässe in der medizinischen Versorgung. Nach Angaben
des Sprechers soll der Entwurf im Mai vom Kabinett beschlossen werden
und noch in diesem Jahr in Kraft treten.
(AP/jW)