Karlsruhe. Die Witwe des langjährigen Bundeskanzlers Helmut Kohl hat keinen Anspruch auf eine kurz vor dessen Tod zugesprochene Entschädigung wegen verletzter Persönlichkeitsrechte von einer Million Euro. Eine Verfassungsbeschwerde von Maike Kohl-Richter gegen entsprechende Gerichtsurteile blieb erfolglos, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. Zahlen sollten Autor und Verlag des Buches »Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle«, das Kohls Ghostwriter Heribert Schwan nach einem Zerwürfnis ohne Einverständnis des Politikers verfasst hatte. (dpa/jW)