Berlin. 24-Stunden-Pflegerinnen haben Anspruch auf den Mindestlohn für alle 24 Stunden; abzuziehen sind nur Zeiten, über die sie frei verfügen können, auch in der Wahl des Aufenthaltsortes. Am Montag sprach das Landgericht Berlin-Brandenburg auf dieser Grundlage der bulgarischen Betreuerin Dobrina Alekseva einen Lohn in Höhe von 38.709 brutto (plus fünf Prozent Zinsen) für sieben Monate Rund-um-die-Uhr-Pflege im Jahr 2015 zu. Der Fall war im Juni 2021 vom Bundesarbeitsgericht zur genaueren Berechnung der Summe ans Landgericht zurückverwiesen worden. Das ließ nun keine Revision mehr zu. (jW)