27.08.2022 / Inland / Seite 2

Zuverdienstgrenzen bei Frührente sollen fallen

Berlin. Die Bundesregierung will geltende Grenzen für einen Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente streichen. »Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten wird aufgehoben, und die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten werden angepasst«, heißt es in einem Gesetzentwurf, der dpa vorlag. Bisher können Ruheständler erst nach Erreichen der regulären Altersgrenze ohne Beschränkungen nebenher arbeiten. Sonst drohen eine Minderung oder gar der Wegfall des Rentenanspruchs. Von 2020 bis 2022 war die Hinzuverdienstgrenze im Rahmen einer befristeten Coronasonderregelung auf gut 46.000 Euro im Jahr erhöht worden. (dpa/jW)

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