17.08.2022 / Inland

Generalstaatsanwaltschaft: Kein Verdacht gegen Scholz wegen »Cum-Ex«

Hamburg. In der sogenannten »Cum-Ex«-Affäre hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eine Beschwerde gegen die Nichteinleitung von Ermittlungen gegen den Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher und seinen Vorgänger, Bundeskanzler Olaf Scholz (beide SPD), abgewiesen. Dies bestätigte eine Behördensprecherin am Dienstag der dpa, nachdem der Tagesspiegel dies berichtet hatte. Ein entsprechender Bescheid sei am 10. August ergangen.

Die Generalstaatsanwaltschaft habe die von Rechtsanwalt Gerhard Strate im Februar gestellte Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen Scholz, seinen damaligen Finanzsenator Tschentscher und weitere Beteiligte als unbegründet zurückgewiesen. Sie habe damit die Sichtweise der Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigt. (dpa/jW)

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